Besichtigung des Wohndomizils

Sie sollten grundsätzlich nie etwas käuflich erwerben, ohne das Produkt vorher begutachtet zu haben. Erst recht gilt dies angesichts der hohen Summen für den Immobilienerwerb. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer hierzu einen Termin. Handelt es sich in Ihrem konkreten Fall um einen Altbau, sollten Sie die Beauftragung eines Bausachverständigen in Erwägung ziehen. Dieser kann etwaige Mängel ohne Weiteres erkennen. Der aktuelle Besitzer kann entweder die Mängel beheben lassen, oder Ihnen preislich etwas entgegenkommen. Sind die Beschädigungen gravierender Natur (etwa starker Pilzbefall, undichte Rohrleitungen etc.), sollten Sie vom Kauf der Wohnung absehen. Doch Sie können die Eigentumswohnung nicht immer besichten. Dies ist dann gegeben, wenn sich diese noch im Bau befindet. In diesem Fall sollten Sie sich an Baubeschreibungen und Prospekten orientieren. Anhand dieser Unterlagen können Sie sehr gut abschätzen, ob Wohnraumgröße und Zimmeraufteilung Ihren Vorstellungen entspricht.
Finanzierung der Immobilie
Spätestens jetzt sollten Sie sich um die Finanzierung des Objektes kümmern. Nehmen Sie einen Kassensturz vor und bringen Sie in Erfahrung, wie hoch Ihr Startkapital ist und welche finanziellen Mittel Sie überdies noch benötigen. Zahlreiche Banken, Bausparkassen und Versicherer bieten eine Baufinanzierung an. Holen Sie sich mehrere Angebote ein, so dass Sie sich eine gute Verhandlungsbasis schaffen können. Grundsätzlich gilt, dass der Zinssatz umso attraktiver ausfällt, je höher Ihr Eigenkapital ist. Etwa drei bis sechs Nettomonatslöhne sollten Sie dennoch als Sicherheitsreserve einplanen. Optimal ist es, wenn Sie zumindest 20% des Kaufpreises inklusive Nebenkosten für Grunderwerbsteuer, Grundbuch-und Notargebühren aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sofern Sie beim Kauf der Immobilie staatliche Förderprogramme beanspruchen können, sollten Sie diese Kredite bevorzugen. Denn vom Staat gibt es das Baugeld im Regelfall sehr viel günstiger. Darüber hinaus sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob dieser Ihnen ein niedrig verzinstes Darlehen zur Verfügung stellen kann. Insbesondere größere Unternehmen bieten dies ihren Mitarbeitern oftmals an. Die Finanzierung kann auch im Rahmen eines Kombikredits erfolgen, bei dem der Kunde monatliche Raten in einen Bausparvertrag einzahlt, so dass am Ende der Laufzeit das Darlehen mit der Bausparsumme getilgt werden kann.
Attraktive Konditionen stellen die Rechte auf außerplanmäßige Tilgungen, Ratenpausen, Ratenänderung (Erhöhung oder Absenkung) und tilgungsfreie Anlaufzeiten dar. Ein Anspruch auf Sondertilgung sollte jedoch nicht mit einem Zinsaufschlag erkauft werden. Idealerweise verzichtet der Kreditgeber auf eine Bearbeitungsgebühr und auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens.
Der Eigentumsübergang
Sind Sie sich mit dem derzeitigen Eigentümer über die Konditionen zur Übertragung der Eigentumswohnung einig, kommt der Kaufvertrag ins Spiel. Unter Umständen ist es empfehlenswert, beim Abschluss des Vertrages einen Sachverständigen mit ins Boot zu holen. Denn Fallstricke liegen oftmals im gemeinschaftlichen Eigentum und in den Teilungsvereinbarungen, sowie in anderen Beschlüssen, die für Sie Gültigkeit besitzen. Informieren Sie sich vorab beim Hausverwalter, inwiefern Lasten (fällige Reparaturen, Gebäuderenovierungen, Instandhaltungsmaßnahmen) bereits vorhanden sind. Im Anschluss kann ein Notartermin vereinbart werden. Es wird ein Kaufvertragsentwurf aufgesetzt, der die Bedingungen des Eigentumsübergangs festhält. Die Kosten hierfür zählen zu den gewöhnlichen Notar- beziehungsweise Nebenkosten. Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind diese vom Käufer zu tragen. Der Vertrag kann sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen, so veranlasst der Notar beim Grundbuchamt die Umschreibung des entsprechenden Grundbuchauszugs. Mittels einer Auflassungsvermerkung wird Ihnen die Immobilie zugesichert. Zugunsten des Kreditgebers erfolgt zudem eine Grundschuldeintragung. Der Nachweis über die Auflassungsvermerkung, die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung und die Grundschuldbestellungsurkunde ist dem Baufinanzierer vorzulegen.